Ehrenamtliches Engagement und die Beteiligung junger Menschen sind die wichtigsten Ressourcen für die Sportjugend Schleswig-Holstein und ihre Mitgliedsvereine und -verbände. Gerade durch den Einsatz von jungen Engagierten sind Angebote vor Ort im Kinder- und Jugendsport und in der überfachlichen Kinder- und Jugendarbeit möglich und an den Interessen von Kindern und Jugendlichen orientiert.
Um dieses Engagement entfalten zu können, ist es elementar junge Menschen für ein Engagement zu gewinnen, zu binden und wertzuschätzen. In diesem Zusammenhang nimmt die Qualifizierung einen maßgeblichen Baustein ein. Junge Menschen können über Qualifizierungsmaßnahmen für ein neues Engagement im Vereins- und Verbandssport gewonnen werden und bereits Engagierten kann mittels Bildungsmaßnahmen eine Form der Anerkennung und der Wertschätzung ausgesprochen werden. Neben diesen Aspekten erweitern junge Menschen durch Aus- und Fortbildungen ihre fachlichen, sozialen und personellen Kompetenzen, die für ihr Engagement und darüber hinaus für ihren gesamten Lebensweg relevant sind.
Eine dieser kompetenzreichen Ausbildungen ist die Jugendleiter*in-Card (JULEICA), die in der Regel ab Vollendendung des 16. Lebensjahres erworben werden kann. Die JULEICA stellt eines der Kernprodukte der gemeinsamen Jugendverbandsarbeit dar und steht für Qualifikation und junges Engagement wie keine andere Qualifizierungsmaßnahme in der überfachlichen Kinder- und Jugendarbeit. Ebenso soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Um junge Menschen U16 bereits auf ein Engagement vorzubereiten und grundlegend hierfür sensibilisieren zu können, bedarf es niedrigschwelliger Vorstufenqualifikationen wie beispielweise die Jugendleiterassistent*innen-Ausbildung (Julas), die als Vorstufe zur Juleica verstanden werden kann.
So sind neben der Juleica, die Julas und Fortbildungen zum Erhalt dieser, ein hohes Gut der Jugendverbandsarbeit und daher besonders förderwürdig. Ebenso zu fördern sind Zusatzmodule/Aufbaukurse, die bereits qualifizierte Assistent*innen und DOSB-C-LizenzInhaber*innen (oder höher) dazu qualifizieren, eine JULEICA zu beantragen.
Die Durchführung von sportartübergreifenden und sportartspezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, explizit im Rahmen der DOSB-Lizenzen, sind kein Bestandteil dieser Förderrichtlinie, da sie bereits in der institutionellen Förderung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein an die Kreissportverbände, Landesfachverbände und Sportfachverbände Berücksichtigung finden.