Vorstand
Flexibel gestaltet und gelenkt wird die Arbeit der sjsh vom ehrenamtlichen Vorstand. Ihm gehören der/die 1. Vorsitzende, sechs gleichberechtigte Stellvertretern*innen sowie bis zu zwei junge Engagierte mit Gaststatus und der Geschäftsführer mit beratender Stimme an.
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Vorstandes werden gemäß Jugendordnung für zwei Jahre gewählt. Dem Vorstand gehören nach der letzten Vollversammlung am 14.03.2026 in Kiel folgende Personen an:
- Engagementförderung (Motivation/Bindung von Ehrenamtlichen, Ehrungen/Auszeichnungen/Wertschätzung, Qualifizierung)
- Finanzen/Einsatz und Verwendung der Mittel
- Freiwilligendienste im Sport
- Internationale Jugendarbeit
- Kinder- u. Jugendschutz
- Sport & Jugendarbeit inklusiv entwickeln
Die (Haupt)Ansprechpartner*innen für die Themen bzw. Projekte und Veranstaltungen findet Ihr links in der Liste der Vorstandsmitglieder.
Geschäftsstelle
Fon: 04 31 / 64 86 - 1 99
Mail: info[at]sportjugend-sh.de
Zur Personalentwicklung im ehrenamtlichen Bereich hat der Vorstand die Möglichkeit geschaffen, dass bis zu zwei jüngere Engagierte per Gaststatus die Gremienarbeit auf Landesebene näher kennenlernen können. Wir freuen uns, dass diese Möglichkeit zum „Reinschnuppern“ in die Jugendverbandsarbeit bereits erfolgreich genutzt wurde. Die Vorstandsmitglieder stehen Euch gerne bei eigenem Interesse, Fragen oder Vorschlägen für den Gaststatus zum Austausch zur Verfügung!
Rahmenbedingungen für den Gaststatus:
- Das Vorschlagsrecht obliegt den Vorstandsmitglieder, d.h. bei Interesse geht ihr auf ein Vorstandsmitglied eurer Wahl zu.
- Die Berufung in den Gaststatus kann für bis zu ein Jahr gelten, maximal ist eine Gesamtberufungsdauer von 2 Jahren möglich. Es erfolgt keine Zuordnung zum Wahlzyklus der Vorstandsmitglieder, somit sind die Gäste auch nicht daran gebunden.
- Im Vorstand können maximal 2 Gäste aufgenommen werden.
- Der Gaststatus ist für junge Menschen (U27) mit ersten Erfahrungen in der ehrenamtlichen Jugend- und Sportverbandsarbeit konzipiert.
- Die Befugnisse während der Berufung als Gast im sjsh-Vorstand sind die Teilnahme mit beratender Stimme an Vorstandssitzungen, Einbringen von Themen und Ideen, Teilnahme an repräsentativen Terminen, Fachveranstaltungen und externen Gremien.
- Der berufenen Person ist es jederzeit möglich, den Gaststatus zu beenden.
Sportjugend Schleswig-Holstein
Fon: 04 31 / 64 86 - 1 99
Mail: info[at]sportjugend-sh.de
Landessportverband Schleswig-Holstein
Fon: 04 31 / 64 86 - 0
Mail: info[at]lsv-sh.de










