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Ehrung junger Ehrenamtlicher

Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Jugendsport ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Besonders der Nachwuchs an jungen Ehrenamtlichen verdient hierbei Aufmerksamkeit.

Aus diesem Grund führt die Sportjugend Schleswig-Holstein alle zwei Jahre im Kieler Landeshaus eine Ehrung durch. Die Tätigkeit kann sowohl in der allgemeinen Jugendarbeit, z.B. als Jugendwart*in, Jugendsprecher*in, Jugendgruppenleiter*in als auch im sportlichen Bereich, z.B. als Trainer*in, Übungsleiter*in oder Betreuer*in liegen.

Richtlinien für die Ausschreibung der „Ehrung junger Ehrenamtlicher“

Die Ausschreibung der „Ehrung junger Ehrenamtlicher“ erfolgt durch die Sportjugend Schleswig-Holstein über die Jugendvertretungen der Kreissport- und Landesfachverbände.

Die für die Ehrung vorgeschlagenen Einzelpersonen müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement mit Vorbildcharakter
  2. Das Engagement sollte eine langfristige, nachhaltige oder innovative Wirkung haben
  3. Übernahme von Verantwortung in herausfordernden Situationen

Darüber hinaus dürfen die Einzelpersonen am Tag der Ehrung das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die für die Ehrung des Jugendteams vorgeschlagenen Personen sollten folgende Kriterien erfüllen.

  1. Bestehend aus überwiegend jungen Engagierten (U27)

  2. Herausragender Einsatz für die Belange von Kindern und Jugendlichen

Hierfür werden die Vorschläge durch die Jugendvertretungen an die Sportjugend Schleswig-Holstein gesendet. Eine Jury, die vom sjsh-Vorstand berufen wird, entscheidet per Mehrheitsvotum, welches Jugendteam ausgezeichnet wird.

Meldeschluss bei der Sportjugend Schleswig-Holstein ist jeweils drei Monate vor dem Ehrungstermin. Die Einladung der zu ehrenden Personen erfolgt über die Sportjugend Schleswig-Holstein.

Die Jugendvertretungen der Kreissportverbände leiten die Ausschreibung in eigener Zuständigkeit an ihre Vereine und Kreisfachverbände weiter. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass junge Menschen aus dem Team der Engagierten der Kreissportjugend vorgeschlagen werden. 

Überschreitet die Zahl aller Vorschläge, die im folgenden Meldeschlüssel/Kontingent errechnete Anzahl, trifft die Kreissportjugend eine Auswahl. Wenn sie zwei Personen mehr melden möchten, als ihnen als Meldeschlüssel/Kontingent zusteht, müssen sie für die Meldung dieser zu Ehrenden eine Prioritätenliste erstellen und sie zusammen mit den Kontingentsmeldungen an die sjsh-Geschäftsstelle schicken. 

Wenn eine Kreissportjugend ihr Kontingent nicht vollständig nutzt, entscheidet die Jury welche Personen aus anderen Kreisen noch ausgezeichnet werden. Dieser Personenkreis ergibt sich aus den Prioritätenlisten der Kreissportjugenden.

Meldeschlüssel:

SJ Dithmarschen 3
SJ Flensburg 1
SJ Kiel4
SJ Herzogtum Lauenburg4
SJ Lübeck  3
SJ Neumünster1
SJ Nordfriesland    4
SJ Ostholstein   4
SJ Pinneberg   5
SJ Plön 3
SJ Rendsburg-Eckernförde 6
SJ Schleswig-Flensburg4
SJ Segeberg  5
SJ Steinburg 3
SJ Stormarn  4

Aus dem Kreis der Jugendvertretungen der Landesfach- und Sportfachverbände können insgesamt 10 Personen für die Ehrung genannt werden. Dabei ist pro Verband eine Meldung zulässig. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisfachverbände werden bereits durch die KSV berücksichtigt. Übersteigt die Anzahl der Meldungen das Kontingent von 10 Personen, trifft die Jury unter allen Meldungen eine transparente Auswahl.

Wird das Gesamtkontingent von 64 Meldungen nicht ausgeschöpft, so ist die Sportjugend Schleswig-Holstein ihrerseits berechtigt, Personen aus ihren Mitgliedsorganisationen für die Ehrung vorzuschlagen. Die Jury entscheidet, wer ausgezeichnet wird. 

Grundsätzlich hat die Jury ein Veto-Recht bei Meldungen, die gegen die Werte der sjsh-Jugendordnung verstoßen. 

Josephine Aukstien
Jugendbildungsreferentin
Fon: 04 31 / 64 86 - 237
Mail: josephine.aukstien[at]sportjugend-sh.de

Christine Weidle
Sachbearbeiterin
Fon: 04 31 / 64 86 - 1 99
Mail: christine.weidle[at]sportjugend-sh.de

Die nächste Ehrung junger Ehrenamtlicher findet am 8. September 2026 im Kieler Landeshaus statt. Teilnahme nur auf persönliche Einladung.

Sportjugend Schleswig-Holstein

Geschäftsstelle "Haus des Sports"
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel

Fon: 04 31 / 64 86 - 1 99
Mail: info[at]sportjugend-sh.de

Landessportverband Schleswig-Holstein

Geschäftsstelle "Haus des Sports"
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel

Fon: 04 31 / 64 86 - 0
Mail: info[at]lsv-sh.de

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