1. Grundlagen des Schutzkonzeptes und Selbstverpflichtung

Alle Vereins- und Verbandsmitglieder haben ein Recht auf Schutz, auf Mitbestimmung und auf eine Umgebung, in der sie sich sicher und wertgeschätzt fühlen. Hierbei müssen vor allem Kinder und Jugendliche in den Fokus genommen werden. Sportvereine sind zentrale Orte der Begegnung und Entwicklung – aber auch Orte, an denen Machtverhältnisse entstehen können. Ein Schutzkonzept stellt sicher, dass alle Aktiven im Verein geschützt werden und Beteiligte wissen, wie sie sich verantwortungsvoll verhalten.

Ein wirksames Schutzkonzept hilft:

  • Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren,
  • Betroffene zu unterstützen und
  • eine Kultur des Hinsehens und Handelns zu etablieren.

Für die Erstellung eines übergreifenden Schutzkonzeptes ist es jedoch nötig, sich umfänglich mit dem Thema zu beschäftigen. Die Deutsche Sportjugend (dsj) hat dafür einen passenden Handlungsleitfaden erarbeitet: Handlungsleitfaden.

Was bedeutet „Safe Sport“?

„Safe Sport“ ist ein Programm des DOSB und der Deutschen Sportjugend (dsj), das sich für sicheren, fairen und respektvollen Sport einsetzt. Es steht für:

• den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung,

• Prävention von sexualisierter Gewalt und

• die Förderung eines positiven, respektvollen Miteinanders.

Ein Schutzkonzept nach dem Safe Sport-Leitbild bedeutet: Schutzmaßnahmen werden nicht „von oben“ verordnet, sondern gemeinsam mit allen Beteiligten im Verein entwickelt und gelebt.

Erste Schritte auf dem Weg zum Schutzkonzept

1. Klare Haltung zeigen: Der Verein positioniert sich eindeutig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

2. Selbstverpflichtung formulieren: Leitbild, Ehrenkodex und Verhaltensregeln werden gemeinsam entwickelt und kommuniziert.

3. Risikoanalyse durchführen: In welchen Bereichen bestehen besondere Risiken? (z. B. Umkleiden, Trainingslager, Einzeltrainings)

4. Prävention und Intervention planen: Schulungen, Ansprechpersonen, Meldewege.

5. Maßnahmen umsetzen und regelmäßig überprüfen.

Rechtliche Grundlagen

Ein Schutzkonzept im Sportverein oder -verband ist keine verpflichtende, jedoch nicht gänzliche freiwillige Leistung. Nach dem DOSB-Stufenmodell haben sich alle DOSB-Mitglieder dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Einführung eines Schutzkonzeptes umzusetzen. Nach § 72a SGB VIII ist es pflichtend für alle Verbände und Vereine, von den im Kinder- und Jugendsport tätigen Personen, ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen. Hinzukommt das durch das UBSKM-Gesetz (Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen) vom 2. Juli 2025 alle Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe ein Schutzkonzept haben müssen. Auch zivilrechtlich sind Vorstände in der Verantwortung, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Schaden vom Verein abzuwenden (Sorgfaltspflicht).

 

Schutzkonzepte für Träger von Angeboten der Jugendarbeit sind rechtlich freiwillig. Allerdings kann das Jugendamt entsprechende Qualitätsstandards entwickeln und die Träger der Jugendarbeit bei deren Umsetzung beraten. Infolge dessen kann die Beachtung dieser Standards zur Fördervoraussetzung der ehrenamtlichen Organisation gemacht werden (§79a S. 2 & § 74 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

Haltung und Positionierung des Vereins

Ein starkes Schutzkonzept braucht eine klare Haltung, bei der es wichtig ist, diese auch öffentlich zu kommunizieren. Als Beispiel: „Unser Verein steht für Respekt, Transparenz und Partizipation, in dem Gewalt keinen Platz hat. Kinder und Jugendliche werden aktiv einbezogen, ihre Rechte geachtet und gestärkt. Wer im Verein Verantwortung übernimmt, verpflichtet sich zum Schutz aller Beteiligten.“