Foto von Jugendgruppe im Kreis, Arm im Arm

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.

I. Anmeldeverfahren

(1)   Die Buchung eines Seminars und die damit verbundene Zahlung der Teilnahmegebühr sind verpflichtend. Mit der Buchung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportjugend im Landessportverband Schleswig-Holstein (im Folgenden Sportjugend genannt) anerkannt.

(2)   Die Anmeldung zu den Seminaren sollte möglichst online erfolgen. Die Sportjugend bearbeitet die eingehenden Anmeldungen sowie die Seminarverwaltung mit dem L.A.N. Seminar-Manager. Interessierte melden sich über das Internetportal der Sportjugend an: www.sportjugend-sh.de/anmeldung . Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und berücksichtigt.

(3)   Im Anschluss an Ihre Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine automatisierte Eingangsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei nicht um eine Anmeldebestätigung handelt. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Verarbeitung Ihrer Anmeldung gesondert zu einem späteren Zeitpunkt.

II. Teilnahmebedingungen

(1)   Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die Teilnahmevoraussetzungen des jeweiligen Lehrgangs erfüllt sind. Diese können Sie dem Sportjugend-Lehrgangsprogramm oder den gesonderten Ausschreibungen entnehmen.

(2)   Beachten Sie bitte, dass für ein Aus- und Fortbildungsangebot in der Regel maximal drei Teilnehmer/innen aus demselben Verein berücksichtigt werden.

III. Teilnahmegebühren

(1)   Wir weisen Sie darauf hin, dass die Sportjugend bei der Bezahlung der Teilnahmegebühr nicht mit Einzugsermächtigungen arbeitet.

(2)   Die Seminargebühr muss durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer oder den entsprechenden Verein/Verband vor Lehrgangsbeginn auf folgendes Sportjugend-Konto überwiesen werden:   

Förde Sparkasse
IBAN: DE76 2105 0170 1001 7930 64
BIC: NOLADE21KIE

(3)   Die Teilnahmegebühren der einzelnen Seminare können dem Sportjugend-Lehrgangsprogramm oder der jeweiligen Ausschreibung entnommen werden.

IV. Rücktritt durch die Teilnehmerin/den Teilnehmer

(1)   Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer kann jederzeit, nach Maßgabe der folgenden Regelungen, vor Beginn der Veranstaltung von der Teilnahme zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) erfolgen.

(2)   Bei einem Rücktritt von der Teilnahme werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

  • a) Rücktritt bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn bei einer Teilnahmegebühr von unter 60,- Euro: 10,- Euro Bearbeitungsgebühren
  • b) Rücktritt bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn bei einer Teilnahmegebühr von über 60,- Euro: 50% der Seminargebühr
  • c) Rücktritt innerhalb der letzten zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn: 100% der Seminargebühr
  • d) Nichterscheinen oder Abmeldung während des Lehrgangs: 100 % der Seminargebühr

(3)   Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Sportjugend.

(4)   Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihres Rücktritts eine Ersatzperson benennen können, die statt Ihnen an der Veranstaltung teilnimmt, entfallen die Stornierungsgebühren.

V. Rücktritt und Änderungen durch die Sportjugend

(1)   Die Sportjugend kann Veranstaltungen absagen, wenn sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere der Ausfall oder die Erkrankung der Referentin/des Referenten, die Unbrauchbarkeit bzw. Nichtnutzbarkeit von Lehrgangsräumen oder höhere Gewalt. Eine Veranstaltung kann ferner abgesagt werden, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

(2)   Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer wird so rechtzeitig wie möglich über eine Veranstaltungsabsage informiert. Das bereits bezahlte Entgelt wird dann umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(3)   Die Sportjugend ist außerdem dazu befugt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen Ersatztermin zu benennen, sofern sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen.

VI. Information zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung

(1)   Ihre personenbezogenen Daten werden für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung im Rahmen der eigenen, satzungsmäßigen Aufgaben der Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband Schleswig-Holstein und als Mittel zur Erfüllung ihrer eigenen Geschäftszwecke verwandt.

(2)   Damit ist auch der Versand des Lehrgangsprogramms verbunden. Wenn Sie das Lehrgangsprogramm nicht zugeschickt bekommen möchten, erklären Sie Ihren Widerspruch bitte schriftlich mittels Brief, Fax oder E-Mail.

(3)   Die Sportjugend Schleswig-Holstein im Landessportverband Schleswig-Holstein verpflichtet sich, die erhobenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu verwenden.

VII. Veröffentlichung von Fotografien

Private und kommerzielle Foto- und Videoaufnahmen während der Lehrgänge sind nur nach vorheriger Genehmigung der Beteiligten gestattet.

VIII. Urheberrecht

(1)   Die im Rahmen der Lehrgänge verwendeten Arbeitsunterlagen und Handouts sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen weder komplett noch auszugsweise ohne Einwilligung des Ausgebenden vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden und stehen exklusiv den Teilnehmenden zur Verfügung.

(2)   Die Sportjugend behält sich alle Rechte vor.

IX. Haftung und Versicherungsschutz

(1)   Die Sportjugend haftet für Schäden, die bei ihren Veranstaltungen entstehen, ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere für durch Diebstahl verursachte Schäden wird keine Haftung übernommen.

(2)   Für die Teilnehmenden, die Mitglied in einem der Mitgliedsvereine oder -verbände des Landessportverbandes sind und an diesen gemeldet wurden, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der ARAG-Sportversicherung.

X. Unterbringung

(1)   Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind Übernachtung und Vollverpflegung grundsätzlich in den Seminargebühren enthalten.

(2)   Die Unterbringung erfolgt in der Regel in Mehrbettzimmern. Ein Anspruch auf Unterbringung in Einzelzimmern besteht nicht. Vor Ort können Einzelzimmer gebucht werden, sofern diese zur Verfügung stehen. Dadurch entstehende Mehrkosten müssen direkt vor Ort von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer beglichen werden.

(3)   Bei Nicht-Inanspruchnahme von Übernachtung und Verpflegung besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

XI. Ausschluss des Widerrufsrechts

(1)   Die von der Sportjugend angebotenen Seminare und Dienstleistungen fallen für ehrenamtlich tätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter die Regelungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Es handelt sich um die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und der Vertrag sieht einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die angebotenen Veranstaltungen vor. Im Rahmen einer hauptamtlichen Tätigkeit teilnehmende Personen stimmen hingegen mit ihrer Anmeldung automatisch dem Ausschluss ihres Widerrufsrechts zu.

(2)   Für den abgeschlossenen Vertrag zwischen der Sportjugend und der Teilnehmerin/dem Teilnehmer besteht folglich kein Widerrufsrecht.

XII. Schlussbestimmungen

(1)   Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass einzelne Bestimmungen ihre Rechtswirksamkeit oder ihre Durchführbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren.

(2)   An die Stelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmungen treten solche, die dem gewollten Sinn und Zweck der Vertragsparteien sowie der verfolgten wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommen.

(3)   Änderungen oder Ergänzungen dieser Regelungen bedürfen der Schriftform. Auf die  Einhaltung der Formvorschriften kann nicht mündlich und stillschweigend verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

(4)   Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend auch für Regelungslücken im Vertragswerk.

(Stand 1.1.2017)

Kontakt

Gaby Voß
Sachbearbeiterin
E-Mail: gaby.voss(at)sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 - 185