Fotoausschnitt Portrait von 5 jungen Freiwilligen

Allgemeine Informationen

Was ist der Unterschied zwischen FWD, FSJ und BFD?

FWD ist die Abkürzung für Freiwilligendienst und ist der Oberbegriff für die zwei anderen Dienste. Die anderen Abkürzungen stehen für:

 

FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr

 

BFD = Bundesfreiwilligendienst

Wo kann ich einen FWD im Sport in Schleswig-Holstein machen?

Bei allen anerkannten Einsatzstellen. Eine Übersicht über die Einsatzstellen und die freien Plätze findest du auf unserer Homepage.

Was ist der Unterschied zwischen Einsatzstelle und Träger?

Die Einsatzstelle ist der Verein oder Verband, bei dem der FWD abgeleistet wird. Die Einsatzstelle ist gleichzeitig Arbeitgeber für die Freiwilligen. Der Träger ist die Sportjugend Schleswig-Holstein, die sich u. a. um die Einhaltung der allgemeinen Rahmenvereinbarungen und die Seminararbeit kümmert.

In welchen Tätigkeitsfeldern kann ich ein FWD leisten?

Die Tätigkeitsfelder umfassen:

- Sportliche Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Sportverein oder -verband, im Kindergarten oder in der Schule

- Projekt- und Veranstaltungsmanagement im Sportverein oder -verband

- Arbeit mit besonderen Zielgruppen im Sport

- Arbeit in Sporträumen verbunden mit handwerklichen und gärtnerischen Tätigkeiten

- Umwelt- und Naturschutz im Sport

- Leistungs- und Spitzensport (Kadersportler*innen)

Wie alt darf ich sein?

Folgende Regelung gilt:

FSJ: 16-26 Jahre

BFD: 16+Jahre

(In beiden Fällen muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein.)

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal unter dem Link:

sh.fwdm.cloud

Wann geht es los?

Jedes Jahr in der Regel zum 01. Juli, 01. August oder 01. September

Wieviel früher muss ich mich um einen Platz kümmern?

Am besten so früh wie möglich, da jedes Jahr nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung steht. Wir empfehlen, sich bereits ein Jahr im Voraus Gedanken über einen Freiwilligendienst zu machen.

Wie lange dauert ein FWD im Sport?

Das FSJ ist nur für eine Dauer von 12 Monaten möglich. In der Regel wird auch der BFD 12 Monate absolviert, jedoch sind hier die Zeiträume flexibler. Dabei gilt eine Mindestdauer von 6 Monaten sowie eine Verlängerung von bis zu maximal 18 Monaten.

Wie hoch ist mein Taschengeld?

Das Taschengeld beträgt bei einer Vollzeitstelle im Jahrgang 2023/2024 330€ pro Monat. Darüber hinaus kann weiterhin das Kindergeld und ggf. Wohngeld beantragt werden.

Wie viele Stunden pro Woche arbeite ich und wieviel Urlaub habe ich?

Die Regelarbeitszeit beträgt bei einer Vollzeitstelle 38,5 Stunden pro Woche und es gibt 26 Tage Urlaub im Jahr. (U18 Jährige erhalten entsprechend mehr Urlaub.) Bei Ü27-Jährigen gibt es im BFD auch die Möglichkeit, Teilzeit (20,5 Stunden pro Woche) zu arbeiten.

Wie werde ich Einsatzstelle?

Mitglieder im Landessportverband Schleswig-Holstein haben die Möglichkeit, sich als Einsatzstelle anerkennen zu lassen. Alle Informationen zum Anerkennungsantrag findest du auf unserer Seite unter Infos für Vereine/Verbände.

www.sportjugend-sh.de/freiwilligendienste/infos-fuer-vereineverbaende/

Was sind meine Aufgaben als Einsatzstelle?

Jede Einsatzstelle benennt sowohl eine betreuende als auch fachlich anleitende Person. Diese Person sorgt dafür, dass die Freiwilligen betreut an ihre Aufgaben herangeführt werden. Sie unterstützt die Freiwilligen in ihrem Engagement für die Kinder- und Jugendarbeit im Sport und kümmert sich zusätzlich um administrative Aufgaben, wie zum Beispiel Bewerbungsgespräche, etc.

Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?

Freiwilliges Soziales Jahr: Der Einsatz der Freiwilligen muss nach § 1 Abs. 1 Ziffer 3 des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen und sich nach § 11 Abs. 3 Ziffer 2 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) auf die Jugendarbeit im Sport beziehen. D.h. die FSJlerInnen sind im deutlich überwiegenden Anteil in der pädagogischen Kinder- und Jugendbetreuung im Sport einzusetzen, um so den Qualitätsstandard des FSJ-Gesetzes zu entsprechen. Auf keinen Fall dürfen Hilfstätigkeiten den überwiegenden Anteil der Tätigkeiten im FSJ ausmachen, wie z.B. Hausmeisterdienste, Küchenarbeiten, Fahrdienste, Rasenpflege, Kopierarbeiten, Mitgliederverwaltung, Reparaturarbeiten, Thekendienste und ähnliches. Obwohl das FSJ kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis ist, gelten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, z.B. (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz und Urlaubsrecht (26 Werktage). Die FSJlerInnen dürfen (aus arbeitsmarktneutralen Gründen) keine regulären Arbeitskräfte ersetzen.

 

Bundesfreiwilligendienst: Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt auf der Grundlage des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG). Obwohl der Bundesfreiwilligendienst im Sport kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis begründet, d.h. das Verhältnis zwischen den Freiwilligen und der Einsatzstelle kein Arbeitsverhältnis ist, wird der freiwillige Dienst hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Schutzvorschriften weitgehend einem Arbeitsverhältnis gleichgestellt. Es gelten somit die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften wie z.B. das (Jugend-) Arbeitsschutzgesetz usw. Die BFDlerInnen dürfen keine angestellten Arbeitskräfte ersetzen, sondern lediglich unterstützende, zusätzliche Arbeit leisten (Arbeitsmarktneutralität der Beschäftigung). Für die BewerberInnen des Bundesfreiwilligendienstes besteht kein Arbeitsplatzschutz, d.h. ein vorhergehendes Arbeitsverhältnis muss gekündigt werden und es besteht kein Anspruch auf Wiedereinstellung.

Wer kümmert sich um die Freiwilligen?

Jede Einsatzstelle muss mindestens eine fachliche und pädagogische Betreuungsperson angeben, die die Freiwilligen in der Einsatzstelle betreut. Darüber hinaus werden die Freiwilligen pädagogisch durch die sjsh betreut.

Wie viele Seminartage müssen Freiwillige besuchen?

Insgesamt müssen mindestens 25 Seminartage bei einem 12-monatigen Dienst absolviert werden. (Bei abweichenden Zeiträumen werden die Seminartage dementsprechend angepasst.)

Dr. Kristina Exner-Carl
Projektleiterin und Bildungsreferentin
Tel.: 0431 6486-198

weitere Mitarbeiter*innen im FWD-Team