Foto von Jugendgruppe im Kreis, Arm im Arm

Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche

Freistellung für Juleica-Ausbildung:

Für die Grundausbildung für JugendleiterInnen ist die Freistellung nach der "Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit" vom 30. September 2019 möglich.

Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit/ Erstattung von Verdienstausfall:

Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage und kann beim Land die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen. Die detaillierten Bestimmungen stehen im Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit / Erstattung von Verdienstausfall (2020).

Weitere Infos gibt es auch auf den Seiten des Landesjugendringes Schleswig-Holstein e. V.

Wichtiger Hinweis

In der Regel ist der örtliche Träger der Jugendhilfe das zuständige Jugendamt wo der Träger (Sportverein oder -verband) der Maßnahme, welche besucht werden soll, ihren Sitz hat.

Anträge sind grundsätzlich nicht an die Sportjugend SH zu senden. Wir unterstützen aber gerne bei der Zuordnung des jeweils zuständigen örtlichen Trägers der Jugendhilfe.

Kontakt

Hanno Reese
Jugendbildungsreferent
E-Mail: hanno.reese(at)sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 - 227

Gaby Voß
Sachbearbeiterin
E-Mail: gaby.voss(at)sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 - 185