
Freistellungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche
Freistellung für Juleica-Ausbildung:
Für die Grundausbildung für JugendleiterInnen ist die Freistellung nach der "Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit" vom 30. September 2019 möglich.
Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit/ Erstattung von Verdienstausfall:
Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage und kann beim Land die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen. Die detaillierten Bestimmungen stehen im Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit / Erstattung von Verdienstausfall (2020).
Weitere Infos gibt es auch auf den Seiten des Landesjugendringes Schleswig-Holstein e. V.
Kontakt
Hanno Reese
Jugendbildungsreferent
E-Mail: hanno.reese(at)sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 - 227
Gaby Voß
Sachbearbeiterin
E-Mail: gaby.voss(at)sportjugend-sh.de
Tel.: 0431 6486 - 185