Fördermöglichkeiten "Kita & Verein"

Rahmenbedingungen zur Förderung einer Kooperation von Sportverein und Kindertagesstätte

Gefördert werden unsere Mitgliedsvereine mit bis zu 3 Bewegungsangeboten mit Kindern der kooperierenden Kindertagesstätte, wenn

  • jedes Angebot in der Regel einmal pro Woche für 60 min stattfindet und auf eine Dauer von mindestens 12 bis zu 40 Wochen ausgelegt ist,
  • das Angebot durch eine/n lizenzierte/n Übungsleiter*in oder eine vergleichbar qualifizierte Sportfachkraft mit Unterstützung einer verantwortlichen Fachkraft der Kita angeleitet wird,
  • es allen Kindern der Kita unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft offen steht,
  • und die Durchführung der Kooperation auch im Weiteren den Richtlinien der Sportjugend Schleswig-Holstein entspricht.

 Für das Antragsverfahren ist zu beachten:

  • Die Anträge können auch unterjährig, mit einer Frist von 4 Wochen zum Start der geplanten Kita-Kooperation und den damit verbundenen Bewegungsangeboten, gestellt werden.
  • Das Antragsjahr beginnt jeweils am 01.08. des Kalenderjahres und endet am 31.07. des Folgejahres (entsprechend dem Kitajahr).
  • Es werden nur vollständige Anträge (inkl. Nachweis der ÜL-Qualifikation) bewilligt.
  • Für die Höhe der Förderung kann pro Woche eine nachgewiesene Übungseinheit angerechnet werden. Der Stundennachweis gilt hier als Berechnungsgrundlage.
  • Jede angerechnete Übungseinheit wird mit 12,50,- Euro  (max. 500,- Euro pro Antrag) gefördert.
  • Die Erstattung erfolgt ausschließlich an den Sportverein und nach Beendigung der Bewegungsangebote.
  • Es sind bis zu vier unterschiedliche Kita-Kooperationen mit jeweils bis zu drei Bewegungsangeboten eines Sportvereins gleichzeitig förderbar, sofern die Bewegungsangebote sich an unterschiedliche Kinder richten.
  • Es gibt eine weitere Sonderregelung zur Engagementförderung: Im Einstiegsjahr ist auch eine Basis- oder Vorqualifizierung statt einer C-Lizenz als Nachweis geeignet. Sollte dies der Fall sein, gilt nur ein halber Zuschuss in Höhe von 6,25 EUR pro Stunde.

Weitere Informationen zur Kampagne sind hier zu finden: "Kinder in Bewegung"

Kontakt

Julia Thurm
Jugendbildungsreferentin
Tel.: 0431 6486-209

Malaika Paulsen
Sachbearbeiterin
Tel.: 0431 6486-218
 

NEU ab 2024/2025

  1. Anträge können auch unterjährig gestellt werden
  2. Die Förderung der Kita-Kooperation erfolgt mit mindestens 12 und maximal 40 Wochenstunden pro Bewegungsangebot.
  3. Überarbeitung des Auswahlverfahrens:
    • Vorrangig werden neue Kita-Kooperationen gefördert.
    • Anschließend werden bereits Bestehende Kita-Kooperationen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gefördert, ohne dass eine Begrenzung auf die ehemaligen 3 Förderjahre besteht.
  4. Die Auszahlung der Erstrate sowie die Rücksendung des Statistikbogens wurden aufgrund des flexibleren Antragsverfahrens gestrichen.
  5. Das Antrags- und Verwaltungsverfahren wird weiter digitalisiert.

Details siehe Richtlinien 2024.