Corona Update zum Förderprogramm Kita & Verein

Ein ganzes Jahr voller pandemiebedingter Einschränkungen in den Bereichen Bewegung, Sport und Spiel für unsere Jüngsten liegt hinter uns. Die Sportjugend möchte ihren Mitgliedsvereinen gerne eine besondere Unterstützung bei der Zusammenarbeit von Kita und Verein anbieten.

Daher hat die Sportjugend Schleswig-Holstein folgende Sonderregeln im Rahmen des Projektes „Kita & Verein“ beschlossen:

Für das Förderjahr 2020/21:

Aufhebung der Mindestanforderung von 15 Bewegungseinheiten

Alle bewilligten Bewegungsangebote des Kitajahres 2020/21, für die ein Stundennachweis die Durchführung belegt, werden gefördert. Das gilt unabhängig von der Mindestanforderung von 15 Bewegungseinheiten pro Bewegungsangebot. Die Stundennachweise sollten uns möglichst bald bis spätestens dem 15. September 2021 vorliegen.

Einmalige Auszahlung einer Corona-Mehraufwand-Pauschale in Höhe von 50,- Euro

Der Sportjugend S-H weiß um die zusätzlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von Bewegungsangeboten im vergangenen Jahr und möchte daher die Arbeit und Mühe der Vereine besonders wertschätzen. Je begonnener und abgerechneter Maßnahme erhält der Verein eine einmalige Corona-Mehraufwand-Pauschale in Höhe von 50,- Euro.

Für das Förderjahr 2021/22:

Einmalige Auszahlung einer Corona-Mehraufwand-Pauschale in Höhe von 50,- Euro

Auch im zu beantragenden Förderjahr 2021/22 ist mit einem Mehraufwand für die Organisation und Durchführung bei der Umsetzung der Kooperation Kita und Verein zu rechnen, der ebenfalls mit einer einmaligen Corona-Mehraufwand-Pauschale in Höhe von 50,- Euro je begonnener Maßnahme wertgeschätzt wird. Anträge werden nach Eingang berücksichtigt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.

Fortsetzungsanträge für das Kitajahr 2021/22 bleiben im Förderstatus des Vorjahres

Da viele geplante Bewegungsangebote im vergangenen Jahr nicht durchgeführt werden konnten, wird das Förderjahr 2020/21 aus der Bewertung für den Förderstatus (Förderjahr) gestrichen. Folgeanträge bleiben also im Förderstatus des Kita-Jahres 2020/21.

Fördermöglichkeiten "Kita & Verein"

Rahmenbedingungen zur Förderung einer Kooperation von Sportverein und Kindertagesstätte in der Übersicht.

Die gültigen Richtlinien gelten als Grundlage der Förderung und sollen in der Umsetzung den Akteuren vor Ort hilfreich sein. Im ersten Überblick stellen wir hier kurz die Rahmenbedingungen für eine Förderung vor.

Gefördert werden unsere Mitgliedsvereine für bis zu 3 Bewegungsangebote mit Kindern der kooperierenden Kindertagesstätte, wenn

  • jedes Angebot in der Regel einmal pro Woche für 60 min stattfindet und auf eine Dauer von mindestens 15 bis zu 40 Wochen ausgelegt ist,
  • das Angebot durch eine/n lizenzierte/n Übungsleiter/in oder eine vergleichbar qualifizierte Sportfachkraft mit Unterstützung einer verantwortlichen Fachkraft der Kita angeleitet wird,
  • es allen Kindern der Kita unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft offen steht,
  • und die Durchführung der Kooperation auch im Weiteren den Richtlinien der Sportjugend Schleswig-Holstein entspricht.

 Für das Antragsverfahren ist zu beachten:

  • Anträge müssen bis zum 1.7. für das folgende Kitajahr gestellt werden. Alle später eingehenden Anträge werden nachrangig und nach den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln bearbeitet.
  • Es werden nur vollständige Anträge (inkl. Nachweis der ÜL-Qualifikation) bewilligt.
  • Die Auszahlung der 1. Rate erfolgt nur bei Bestätigung der Kooperation durch den Statistikbogen bis zum 1. November.
  • Für die Höhe der Förderung kann pro Woche eine nachgewiesene Übungseinheit angerechnet werden. Der Stundennachweis gilt hier als Berechnungsgrundlage.
  • Jede angerechnete Übungseinheit wird mit 10,- Euro (max. 400,- Euro pro Antrag) gefördert.
  • Die Erstattung erfolgt ausschließlich an den Sportverein.
  • Es sind bis zu drei unterschiedliche Kooperationen mit jeweils bis zu drei Bewegungsangeboten eines Sportvereins gleichzeitig förderbar, sofern die Bewegungsangebote sich an unterschiedliche Kinder richten.
  • Eine Förderung zu 50% im dritten Antragsjahr ist möglich, wenn die Kooperation die Restmittel aus eigener Kraft erbringt.

Weitere Informationen zur Kampagne sind hier zu finden: "Kinder in Bewegung"

Kontakt

Anna Heuer
Referentin
Tel.: 0431 6486-208

Manuela Jankowicz
Sachbearbeiterin
Tel.: 0431 6486-218