Fördermöglichkeiten "Kita & Verein"

Rahmenbedingungen zur Förderung einer Kooperation von Sportverein und Kindertagesstätte
Gefördert werden unsere Mitgliedsvereine für bis zu 3 Bewegungsangebote mit Kindern der kooperierenden Kindertagesstätte, wenn
- jedes Angebot in der Regel einmal pro Woche für 60 min stattfindet und auf eine Dauer von mindestens 15 bis zu 40 Wochen ausgelegt ist,
- das Angebot durch eine/n lizenzierte/n Übungsleiter*in oder eine vergleichbar qualifizierte Sportfachkraft mit Unterstützung einer verantwortlichen Fachkraft der Kita angeleitet wird,
- es allen Kindern der Kita unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft offen steht,
- und die Durchführung der Kooperation auch im Weiteren den Richtlinien der Sportjugend Schleswig-Holstein entspricht.
Für das Antragsverfahren ist zu beachten:
- Anträge müssen bis zum 1.7. für das folgende Kitajahr gestellt werden. Alle später eingehenden Anträge werden nachrangig und nach den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln bearbeitet.
- Es werden nur vollständige Anträge (inkl. Nachweis der ÜL-Qualifikation) bewilligt.
- Die Auszahlung der 1. Rate erfolgt nur bei Bestätigung der Kooperation durch den Statistikbogen bis zum 1. November.
- Für die Höhe der Förderung kann pro Woche eine nachgewiesene Übungseinheit angerechnet werden. Der Stundennachweis gilt hier als Berechnungsgrundlage.
- Jede angerechnete Übungseinheit wird mit 12,50,- Euro(max. 500,- Euro pro Antrag) gefördert.
- Die Erstattung erfolgt ausschließlich an den Sportverein.
- Es sind bis zu vier unterschiedliche Kooperationen mit jeweils bis zu drei Bewegungsangeboten eines Sportvereins gleichzeitig förderbar, sofern die Bewegungsangebote sich an unterschiedliche Kinder richten.
- Es gibt eine weitere Sonderregelung zur Engagementförderung: Im Einstiegsjahr ist auch eine Basis- oder Vorqualifizierung statt einer C-Lizenz als Nachweis geeignet. Sollte dies der Fall sein, gilt nur ein halber Zuschuss in Höhe von 6,25 EUR pro Stunde.
Weitere Informationen zur Kampagne sind hier zu finden: "Kinder in Bewegung"
Kontakt
Julia Thurm
Jugendbildungsreferentin
Tel.: 0431 6486-209
Manuela Jankowicz
Sachbearbeiterin
Tel.: 0431 6486-218
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NEU ab 2023/24
- 4 statt 3 Kooperationskitas pro Jahr
- ÜL-Zuschuss von 10,- auf 12,50 EUR/Stunde angehoben
- Gesamtzuschuss pro Bewegungsangebot nun max. 500,- EUR pro Jahr
- 3 statt bisher 2 Förderjahre mit vollem Zuschuss
- Sonderregelung Engagementförderung: im Einstiegsjahr ist auch Basis- oder Vorqualifizierung statt einer C-Lizenz als Nachweis geeignet. Dann aber nur halber Zuschuss i.H.v. 6,25 EUR/Stunde.
Details siehe Richtlinien ab 2023/24.