Förderung von Mikroprojekten in der Kinder- und Jugendarbeit im Sport

Seit 2021 hat die sjsh mit der verfügbaren Mikroprojekteförderung ein schlankes und einfaches Fördersystem für die Vereine und Verbände im Land geschaffen, um gezielt Projekte zur Stärkung des jungen Engagement und der Jugendbeteiligung in den Vereinen und Verbänden zu fördern.

Die LSV-Mitgliedsvereine und ihre Jugendstrukturen können über diese Mikroprojekteförderung eine Unterstützung von bis zu 500,- € erhalten.
Die Jugendvertretungen der Landesfachverbände/Kreissportjugenden können bei übergreifendenden regionalen und landesweiten Projekten mit bis zu 1.000,- € unterstützt werden.

Anträge im Jahr 2024 sind für folgende Förderschwerpunkte möglich:

  1. Gründung/Neustart eines Jugendvorstandes, einer Jugendvertretung, eines Jugendteams oder eines Junior-Teams
  2. Partizipation von Kindern und Jugendlichen stärken
  3. Gewinnung und Bindung junger Ehrenamtlicher für Freizeiten, Fahrten und internationale Jugendbegegnungen
  4. Ehrungsveranstaltungen für junge Engagierte
  5. "Kein Kind ohne Sport!" - Engagiert im Kinder- und Jugendsport vor Ort
  6. Maßnahmen für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz im Sport
  7. Maßnahmen zur Förderung des Engagements in Schule und Verein

Die weiteren Details und Antragsunterlagen, könnt ihr dem Downloadbereich auf dieser Seite entnehmen.

Details zu den Förderschwerpunkten

Details zu den Förderschwerpunkten (ab 01.01.2024)

  1. Gründung/Neustart eines Jugendvorstandes, einer Jugendvertretung, eines Jugendteams oder eines Junior-Teams
    Hier werden Projekte gefördert, um auf Vereins- oder Verbandsebene neue Jugendstrukturen ins Leben zu rufen oder alte bereits bestehende zu reaktivieren, die sich perspektivisch für die Belange der Kinder und Jugendlichen in den Strukturen einsetzen wollen, deren Interessen vertreten und erweiternde Angebote für die Zielgruppe schaffen.
     
  2. Partizipation von Kindern und Jugendlichen stärken
    Hier werden Vorhaben und Projekte gefördert, die das Ziel haben, die aktive Mitbestimmung und Teilhabe von Kinder und Jugendlichen in den Vereinen/Verbänden im Rahmen von attraktiv und altersgerecht gestalteten Maßnahmen zu starten und auszubauen.
     
  3. Gewinnung und Bindung junger Ehrenamtlicher für Freizeiten, Fahrten und internationale Jugendbegegnungen
    Hier werden Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von jungen Engagierten (U27) für die Organisation, Durchführung und Begleitung von Ferien- oder Wochenendfreizeiten oder internationalen Jugendbegegnungen in den Vereinen und Verbänden gefördert.
    Nicht gefördert werden Mannschaftsreisen, Trainings-, Wettkampfmaßnahmen oder vergleichbares.
     
  4. Ehrungsveranstaltungen für junge Engagierte
    Hier werden Konzepte, Veranstaltungen, Formate oder Maßnahmen zur besonderen Auszeichnung / Ehrung / Wertschätzung von jungen Engagierten (U27) unterstützt.
    Nicht gefördert werden die Geschenke oder Preise, die im Rahmen solcher Auszeichnungen/Ehrungen vergeben werden sollen.
     
  5. „Kein Kind ohne Sport!“ – Engagiert im Kinder- und Jugendsport vor Ort
    Hier wird das ehrenamtliche Engagement für die Ansprache und Integration von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport gefördert.
    Unterstützt werden Strategien, Konzepte und Maßnahmen, die dazu beitragen, insbesondere junge Menschen für ein entsprechendes Engagement zu gewinnen und zu binden.
    Nicht gefördert werden Maßnahmen, bei denen die Materialanschaffung im Mittelpunkt steht.
     
  6. Maßnahmen für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz im Sport
    Hier werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die dazu dienen ein Schutzkonzept zur Prävention jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche langfristig im Sportverein zu etablieren. Besondere Bedeutung haben dabei die Beteiligung, Einbindung und Qualifizierung von Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen in der Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen.
     
  7. Maßnahmen zur Förderung des Engagements in Schule und Verein
    Hier werden gezielt Projekte gefördert, die das Engagement von Schülerinnen und Schülern im Verein und in der Schule unterstützen. Dabei stehen sowohl der nachhaltige Einsatz von qualifizierten Schülerinnen und Schülern im Verein und in der Schule wie auch die Qualifizierung der Schülerinnen und Schüler für ein Engagement im Vordergrund.

Förderrichtlinie

Förderrichtlinien Mikroprojekte (ab 01.02.2023)

I. Zuwendungszweck

Die Sportjugend Schleswig-Holstein (sjsh) fördert mit den Mikroprojekten gezielt Projekte zur Stärkung des jungen Engagements und der Jugendbeteiligung in den Sportvereinen und -verbänden. Mit der Förderung soll insbesondere der Stellenwert der Jugendverbandsarbeit, der Engagementförderung und der Partizipation von jungen Menschen herausgehoben werden.

II. Gegenstand der Förderung

Die Förderschwerpunkte der Mikroprojekte im Kinder- und Jugendsport werden mindestens einmal jährlich vom Vorstand der sjsh beschlossen und auf der Homepage der Sportjugend Schleswig-Holstein veröffentlicht.

Im Vordergrund der Projekte soll die nachhaltige Förderung jungen Engagements stehen. Der Gedanke „von jungen Menschen für junge Menschen“ ist dabei gelebte Praxis.

Durch die Projekte können neue Ideen für die Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden ausprobiert oder weiterentwickelt werden, so dass sie sich anschließend fest im Angebot etablieren können.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die bereits durch dieses Förderprogramm unterstützt wurden oder nicht zu den Förderschwerpunkten passen. Auch rein sportspezifische Maßnahmen und Materialien ohne Bezug zum o.g. Zuwendungszweck der Mikroprojekte können nicht gefördert werden.

III. Zuwendungsempfänger

Zuwendungen erhalten die Mitgliedsvereine und -verbände von LSV/sjsh, die sich die Durchführung von überfachlicher Kinder- und Jugendarbeit und Engagementförderung junger Menschen im Sport zum Ziel gesetzt haben.

IV. Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden können Maßnahmen in den festgelegten Förderschwerpunkten mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die überwiegend noch nicht 27 Jahre alt sind. Bei Maßnahmen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der Jugendarbeit gilt die Altersbegrenzung nicht.

Es werden vor allem der Einsatz von jungen Menschen bei der Planung und Durchführung und Nachbereitung von Maßnahmen und die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gefördert.

Teilnehmerbeiträge sowie Zuwendungen von Kommunen, Städten und Kreisen sowie Dritter müssen im Antrag angegeben werden!

V. Förderung

Die sjsh gewährt für ein Mikroprojekt folgende maximale Förderung

  1. Vereine: 500,- EUR je Mikroprojekt
  2. Jugendvertretungen der Mitgliedsorganisationen (Verbände): 1.000,- EUR je Mikroprojekt

Ein Eigenanteil des Antragstellers ist nicht notwendig. Mehrkosten über den Förderbetrag hinaus müssen durch weitere Zuschüsse und/oder Eigenmittel finanziert werden.

Eine rückwirkende Antragsstellung für bereits durchgeführte Maßnahmen ist nicht möglich.

Ein Verein/Verband kann nur einen Antrag pro Förderschwerpunkt und Kalenderjahr gefördert bekommen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Notwendige projektbezogene Anschaffungen von Sportmaterialien, Geräten oder Technik können insgesamt mit maximal 50% der sjsh-Fördersumme bezuschusst werden.

Sollten bei der Abrechnung der eingereichten und genehmigten Maßnahme die erzielten Einnahmen (ohne Zuschuss der sjsh) die tatsächlichen Ausgaben überschreiten, gewährt die sjsh keine Auszahlung der bewilligten Mittel.

VI. Förderungsverfahren

Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind schriftlich bei der sjsh zu stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht und durch die Sportjugend bewilligt sein.

In begründeten Fällen sind Ausnahmen hiervon möglich, das finanzielle Risiko eines abschlägigen Bescheides liegt beim Träger der Maßnahme.

Die Anträge sind mit dem entsprechenden Formular der sjsh zu stellen und müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Trägers
  • Art und Thema der Maßnahme
  • Zuordnung zu einem Förderschwerpunkt
  • Termin und Ort der Durchführung
  • Zielsetzung/Inhalt/Ablaufplan
  • Finanzierungsplan, der alle mit der Maßnahme im Zusammenhang stehenden Einnahmen und Ausgaben erfasst.

Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme vorzulegen. Maßnahmen, die nach dem 31. Oktober abschließen, sind bis zum 01. Dezember des Durchführungsjahres nachzuweisen, ansonsten besteht kein Anspruch mehr auf die bewilligte Förderung. Ausnahmen werden im Bewilligungsbescheid festgeschrieben.

Der Verwendungsnachweis wird mit dem entsprechenden Formular der sjsh vorgelegt und besteht aus

  • einer ausgefüllten Liste der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Mindestangaben: Name, Anschrift, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsdauer
  • einem Sachbericht des inhaltlichen Verlaufs und der methodischen Durchführung der Maßnahme
  • einem Nachweis über alle im Zusammenhang mit der Maßnahme stehenden Einnahmen und Ausgaben. Die Belege und Zahlungsnachweise sind in Kopie oder digital dem Verwendungsnachweis anzufügen. Die originalen Belege sind für die Dauer von fünf Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Maßnahme beendet wird, aufzubewahren.

Bei der Nichtdurchführung einer geplanten Maßnahme ist die sjsh unverzüglich zu informieren.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich erst nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Auszahlungen erfolgen nur auf ein Konto des Trägers der Maßnahme.

VII. Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden vom Vorstand der sjsh in seiner Sitzung am 30.01.2023 beschlossen und treten zum 01.02.2023 in Kraft.

Geförderte Projekte 2023

Schwerpunkt

Titel

Verein/Verband

"Kein Kind ohne Sport!"Vorbereitung Camp SatrupTSV Nordmark Satrup
Gründung/Neustart JugendteamTeambuilding in der D-Jugend/FußballEscheburger SV
"Kein Kind ohne Sport"Hobby HorsingRuFV Krempe/Lunden
"Kein Kind ohne Sport!"MilchshakeopenTennisclub Bornhöved
Gewinnung und Bindung EhrenamtlicherJugendaktionscampSH Keglerverband
Kinder und JugendschutzDu hast Rechte!TSB Flensburg
Gewinnung und Bindung EhrenamtlicherZeltlagervorbereitungPSV Flensburg
"Kein Kind ohne Sport!"TSV Munkbrarup Sommerfest "Der TSV stellt sich vor"TSV Munkbrarup
Partizipation von Kindern und Jugendlichen stärken2 jahre Tanzsport im TESETS Einfeld
Gewinnung und Bindung EhrenamtlicherInternationale Jugendbegegnung mit IsraelKSV Nordfriesland
Gewinnung und Bindung Ehrenamtlicher2. Vorbereitungsseminar fürs CaSa ZeltlagerTSV Nordmark Satrup
Partizipation von Kindern und Jugendlichen stärkenJust a Show für PhoenixKieler Turnverein
Gewinnung und Bindung EhrenamtlicherVorbereitung GrunZ LagerTV Grundhof

Hinweis zum Verwendungsnachweis

Bitte übmittelt uns den Verwendungsnachweis wenn möglich als eine PDF-Datei mit allen Anlagen und Nachweisen.

Von Dateiformaten wie .zip, .doc(x), oder .xls(x) bitten wir abzusehen.

Kontakt

Josephine Aukstien
Jugendbildungsreferentin
Tel.: 0431 6486-237

Lilli Reiter​​​​​​​
Jugendbildungsreferentin
Tel.: 0431 6486-252