Fotoausschnitt vom Ärmel der blauen Dienstjacke mit weißem Sportjugend-Logo sjsh

Vollversammlung der Sportjugend Schleswig-Holstein

Nach § 5 der Jugendordnung der Sportjugend Schleswig-Holstein ist die Vollversammlung das oberste Organ der sjsh und findet jährlich statt.

Sie besteht aus den Delegierten der Jugendvertretungen der Mitgliedsverbände des LSV und den Mitgliedern des Vorstandes und findet jährlich statt.

Die Aufgaben der Vollversammlung sind insbesondere:

  • Beratung und Beschlussfassung in grundsätzlichen Angelegenheiten
  • Festlegung der Aufgabenschwerpunkte für die Tätigkeit des Vorstandes und der Projektgruppen
  • Beratung und Beschlussfassung über Anträge
  • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und des Berichtes über die Kassenprüfung
  • Genehmigung der Jahresrechnung und des Haushaltsplanes
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Kassenprüferinnen/ -Kassenprüfer
  • Wahl der Landesjugendring-Delegierten

74. Vollversammlung der Sportjugend Schleswig-Holstein am 23. März 2024

Die 74. Vollversammlung der sjsh findet am 23. März 2024 in Kiel statt.

Hier geht es zu den Unterlagen für die Delegierten der sjsh Vollversammlung