Kinderhilfsfonds der sjsh

Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Angeboten des organisierten Sports ist zeitweise mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Bisherige Erfahrungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zeigen, dass diese monatliche Unterstützung die tatsächlich entstehenden Kosten häufig nicht deckt. Insbesondere die Beiträge für Sportausrüstung, Teilnahmegebühren für Trainingslager oder Ferienfreizeiten sowie Fortbildungskosten für engaierte Kinder und Jugendliche bringen zusätzliche Belastungen mit sich.

Die Auszahlung von Mitteln erfolgt nur an den Antrag stellenden Verein/Verband. Die Förderhöhe je Antrag ist nicht festgelegt und orientiert sich an der Gesamtantragslage und den verfügbaren Mitteln. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Formlose Anträge, die diese Förderbedingungen berücksichtigen, können jederzeit an die sjsh gestellt werden! Ebenso können Anträge mittels des auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Antragsformulars eingereicht werden: Antragsformular Kinderhilfsfonds

In vielen Familien sorgt die Corona-Krise für zusätzliche finanzielle Engpässe. Deshalb freuen wir uns sehr darüber, dass die Volksbanken Raiffeisenbanken in Schleswig-Holstein im Jahr 2020 eine Crowdfunding-Plattform gestartet hatten, um unter anderem auch unsere Initiative "Kein Kind ohne Sport!" zu unterstützen. Mit dieser Hilfe wollen wir dafür sorgen, dass sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche trotz der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auch in Zukunft Sportangebote nutzen können.

Wichtige Fragen zur Beantragung:

Wer darf einen Antrag stellen?

Anträge können über die Mitgliedsvereine und Mitgliedsverbände des Landessportverbandes gestellt werden.

Wer kann unterstützt werden?

In der Regel können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gefördert werden, die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. In begründeten Ausnahmefällen können auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr gefördert werden.

Welche Nachweise müssen erbracht werden?

Die Bedürftigkeit muss durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden. Geeignet ist beispielsweise eine Kopie des Bildungs- und Teilhabegutscheines.

Gibt es bestimmte Formvorgaben und Fristen, die bei der Beantragung beachtet werden müssen?

Anträge können per E-Mail, per Fax oder postalisch jederzeit bei der Sportjugend Schleswig-Holstein eingereicht werden.

Neben der Förderung aus dem Kinderhilfsfonds müssen die Eltern und der Verein/Verband einen angemessenen Eigenanteil tragen.

Wohin muss der Antrag geschickt werden?

Postalisch an die Sportjugend-Geschäftsstelle oder per Mail an unseren Projektmitarbeiter.

An wen erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Die Auszahlung der Mittel erfolgt nur an den Antrag stellenden Verein/Verband.

Kontakt

Referent*in
Tel.: 0431 6486-218

Manuela Jankowicz
Sachbearbeitung
Tel.: 0431 6486-218