Förderprogramm Kita & Verein im Förderjahr 2024/25

Ihr Verein möchte noch mit einem Bewegungsangebot in einer Kindertagesstätte beginnen? Wir machen das gerne möglich. Die Anträge können unterjährig mit einer Frist von bis zu 4 Wochen zum Start der Kooperation gestellt werden. Der Förderzeitraum entspricht dem Kitajahr und umschließt den Zeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025.

Kita & Verein

Detaillierte Informationen zur Förderung und Antragstellung einer Kooperation "Kita & Verein" stellen wir auch auf der Seite Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Im Juni 2018 haben der Landessportverband und die Sportjugend Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Kultur Schleswig-Holstein erneut eine gemeinsame Erklärung zur Umsetzung von Kooperationen zwischen Vereinen und Schulen bzw. Kindertagesstätten abgegeben. Speziell für die Kindertagesstätten werden dort folgende Handlungsempfehlungen aufgezeigt:

  • Bewegung unterstützt effektiv und nachhaltig die Lernprozesse von Kindern. Daher soll Bewegung in die Vermittlung möglichst vieler Themengebiete einfließen.
  • Erzieher*innen sollen ebenso wie den Eltern Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie die motorische Entwicklung der Kinder fördern und in den Alltag integrieren können. Sie sollen über die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für die Gesundheitsförderung und  Persönlichkeitsbildung informiert und für ihre eigene Vorbildfunktion sensibilisiert werden.
  • Kindertageseinrichtungen können sich noch stärker als bisher als „bewegungsfreundliche  Kindertageseinrichtungen“ verstehen. Dies kann u.a. durch die Auszeichnung als „Anerkannter  Bewegungskindergarten Schleswig-Holstein“ deutlich gemacht werden.
  • Externe Partner wie der organisierte Sport mit seinen Sportvereinen können an der Ausgestaltung eines integrativen Bewegungskonzeptes als Teil des Programms und der Entwicklung der Kindertageseinrichtungen beteiligt werden.

Diese Handlungsempfehlungen zeigen mehrere Sichtweisen auf, die wir für bedeutsam halten:

  1. Eine Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Sportvereinen wird grundsätzlich als wertvoll angesehen.
  2. In der Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Sportvereinen sind explizit über die Kinder hinaus, auch die Fachkräfte (Erzieher*innen, Übungsleiter*innen etc.), die Eltern und weitere Netzwerkpartner als Zielgruppe zu betrachten.
  3. Das Gelingen einer Kooperation von Kindertagesstätte und Verein liegt in der Zusammenarbeit der beteiligten Personen vor Ort. Der Blick für die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen des jeweiligen Partners durch eine offene Kommunikation untereinander ist dabei die wichtigste Voraussetzung.

Bei einer Annäherung von Sportverein (in Person Vereinsführung oder Übungsleiter*in) und Kindertagesstätte (in Person Kita-Leitung oder Mitarbeiter*in) steht die Sportjugend Schleswig-Holstein gerne beratend zur Seite.

NEU ab 2024/25

  1. Anträge können auch unterjährig gestellt werden
  2. Die Förderung der Kita-Kooperation erfolgt mit mindestens 12 und maximal 40 Wochenstunden pro Bewegungsangebot.
  3. Überarbeitung des Auswahlverfahrens:
    • Vorrangig werden neue Kita-Kooperationen gefördert.
    • Anschließend werden bereits Bestehende Kita-Kooperationen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gefördert, ohne dass eine Begrenzung auf die ehemaligen 3 Förderjahre besteht.
  4. Die Auszahlung der Erstrate sowie die Rücksendung des Statistikbogens wurden aufgrund des flexibleren Antragsverfahrens gestrichen.
  5. Das Antrags- und Verwaltungsverfahren wird weiter digitalisiert.

Details siehe Richtlinien ab 2024.

Kontakt

Julia Thurm
Referentin
Tel.: 0431 6486-209

Malaika Paulsen
Sachbearbeiterin
Tel.: 0431 6486-218