4. Intervention und Meldewege

Trotz aller Prävention kann es zu Situationen kommen, in denen grenzverletzendes Verhalten oder sexualisierte Gewalt vermutet, beobachtet oder gemeldet wird. In solchen Fällen brauchen alle Beteiligten Sicherheit:

"Was ist zu tun? Wer ist zuständig? Welche Schritte müssen eingehalten werden?" Dies sind Fragen, die in schwierigen Situation aufkommen können. Ein klarer Interventionsplan hilft, angemessen und professionell zu handeln – zum Schutz der Betroffenen und zur Entlastung der Verantwortlichen.

Wie handle ich bei einem Verdachtsfall?

Handeln bedeutet nicht vorschnell urteilen, sondern strukturiert, nachvollziehbar und verantwortungsvoll vorgehen. Dabei gilt:

1. Ruhe bewahren – Schützen statt bewerten.

2. Betroffene ernst nehmen – Aussagen nicht anzweifeln oder relativieren.

3. Beobachtungen dokumentieren – sachlich, genau, ohne eigene Deutungen.

4. Interne Abläufe einhalten – Wer ist die erste Ansprechperson im Verein?

Wichtig: Der Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität. Gleichzeitig ist auch der Schutz der beschuldigten Person vor Vorverurteilung wichtig – daher gelten immer die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Fairness.

Interne Meldewege im Verein

Ein funktionierender Meldeweg beinhaltet:

• Benennung von festen Ansprechpersonen im Verein (möglichst geschlechtsdifferenziert, fortgebildet und vertrauenswürdig)

• Vertrauliche Kontaktmöglichkeiten (z. B. eigene Kinderschutz-Mailadresse, Sprechzeiten)

• Klare Kommunikation, wer wann informiert wird (z. B. Vorstand nur bei relevanten Fällen)

• Informationen zu externe Fachberatungsstellen

Ein Schaubild der Meldewege zu erstellen, kann dabei äußerst hilfreich sein. Ein Beispiel bietet dabei die Version von E-learning Kinderschutz Schutzkonzepte im Ehrenamt.

Dokumentationspflicht und Datenschutz

Jeder Verdachtsfall, jede Maßnahme und jedes Gespräch muss sachlich dokumentiert werden – vertraulich, gesichert, datenschutzkonform. Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff auf diese Dokumentation haben.

Externe Fachstellen und Behörden

In vielen Fällen braucht es professionelle Unterstützung. Deshalb sollten externe Stellen nicht erst im Akutfall gesucht werden, sondern von Anfang an bekannt sein.
Typische externe Anlauf-/Fachberatungsstellen gegen (sexualisierte) Gewalt

Ansprechstelle Safe Sport

Tel.: 080011 222 00
(Mo, Mi, Fr. 10-12 - Do. 15-17 Uhr)

www.ansprechstelle-safe-sport.de

Fachberatung für psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt

Zielgruppe: Vereine, Verbände und Privatpersonen

Nummer gegen Kummer

Kinder- und Jugendtelefon: 16 11 11
Elterntelefon: 0800 11 10 550
(Mo-Sa 14-20 Uhr)

www.kinderschutzbund-sh.de/projekte/nummer-gegen-kummer

Fachberatung für psychische und verbale Gewalt

Zielgruppe: Privatpersonen

Hilfe-Portal Sexueller MissbrauchTel.: 0800 22 55 530
www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Fachberatung für sexualisierte Gewalt

Zielgruppe: Privatpersonen, Vereine und Verbände

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen116 016
www.hilfetelefon.de

Fachberatung für sexualisierte, körperliche und partnerschaftliche Gewalt

Zielgruppe: weibliche Personen

Institut für Rechtsmedizin des UKSH Kiel

Telefonnummer nach Standorten sortiert auf der Homepage
https://www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de/

 

Spurensicherung für Gewaltbetroffene

Behörden, die bei Verdachtsfällen weiterhelfen können