4. Intervention und Meldewege
Trotz aller Prävention kann es zu Situationen kommen, in denen grenzverletzendes Verhalten oder sexualisierte Gewalt vermutet, beobachtet oder gemeldet wird. In solchen Fällen brauchen alle Beteiligten Sicherheit:
"Was ist zu tun? Wer ist zuständig? Welche Schritte müssen eingehalten werden?" Dies sind Fragen, die in schwierigen Situation aufkommen können. Ein klarer Interventionsplan hilft, angemessen und professionell zu handeln – zum Schutz der Betroffenen und zur Entlastung der Verantwortlichen.
Wie handle ich bei einem Verdachtsfall?
Handeln bedeutet nicht vorschnell urteilen, sondern strukturiert, nachvollziehbar und verantwortungsvoll vorgehen. Dabei gilt:
1. Ruhe bewahren – Schützen statt bewerten.
2. Betroffene ernst nehmen – Aussagen nicht anzweifeln oder relativieren.
3. Beobachtungen dokumentieren – sachlich, genau, ohne eigene Deutungen.
4. Interne Abläufe einhalten – Wer ist die erste Ansprechperson im Verein?
Wichtig: Der Schutz der betroffenen Person hat oberste Priorität. Gleichzeitig ist auch der Schutz der beschuldigten Person vor Vorverurteilung wichtig – daher gelten immer die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Fairness.
Interne Meldewege im Verein
Ein funktionierender Meldeweg beinhaltet:
• Benennung von festen Ansprechpersonen im Verein (möglichst geschlechtsdifferenziert, fortgebildet und vertrauenswürdig)
• Vertrauliche Kontaktmöglichkeiten (z. B. eigene Kinderschutz-Mailadresse, Sprechzeiten)
• Klare Kommunikation, wer wann informiert wird (z. B. Vorstand nur bei relevanten Fällen)
• Informationen zu externe Fachberatungsstellen
Ein Schaubild der Meldewege zu erstellen, kann dabei äußerst hilfreich sein. Ein Beispiel bietet dabei die Version von E-learning Kinderschutz Schutzkonzepte im Ehrenamt.
Dokumentationspflicht und Datenschutz
Jeder Verdachtsfall, jede Maßnahme und jedes Gespräch muss sachlich dokumentiert werden – vertraulich, gesichert, datenschutzkonform. Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff auf diese Dokumentation haben.
Externe Fachstellen und Behörden
In vielen Fällen braucht es professionelle Unterstützung. Deshalb sollten externe Stellen nicht erst im Akutfall gesucht werden, sondern von Anfang an bekannt sein.
Typische externe Anlauf-/Fachberatungsstellen gegen (sexualisierte) Gewalt
Ansprechstelle Safe Sport | Tel.: 080011 222 00 | Fachberatung für psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt Zielgruppe: Vereine, Verbände und Privatpersonen |
Nummer gegen Kummer | Kinder- und Jugendtelefon: 16 11 11 | Fachberatung für psychische und verbale Gewalt Zielgruppe: Privatpersonen |
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch | Tel.: 0800 22 55 530 www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite | Fachberatung für sexualisierte Gewalt Zielgruppe: Privatpersonen, Vereine und Verbände |
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen | 116 016 www.hilfetelefon.de | Fachberatung für sexualisierte, körperliche und partnerschaftliche Gewalt Zielgruppe: weibliche Personen |
Institut für Rechtsmedizin des UKSH Kiel | Telefonnummer nach Standorten sortiert auf der Homepage
| Spurensicherung für Gewaltbetroffene |
Behörden, die bei Verdachtsfällen weiterhelfen können
- Jugendämter
- Kinderschutz-Zentren(z.B. https://www.kinderschutz-zentrum-kiel.de/)
- Polizei oder Staatsanwaltschaft (bei einem strafrechtlichen Verdacht)