5. Strukturelle Maßnahmen
Prävention und Schutz müssen mehr sein als gute Vorsätze. Strukturelle Maßnahmen sorgen dafür, dass Schutzkonzepte im Vereinsalltag fest verankert sind – unabhängig von einzelnen Personen oder Projekten. Sie machen Verantwortlichkeiten klar, schaffen Sicherheit für alle Beteiligten und beugen systematisch Fehlverhalten vor.
Welche strukturellen Maßnahmen kann ich als Verein umsetzen?
1. Benennung und Qualifizierung von Ansprechpersonen
Mindestens eine Person im Verein sollte offiziell als Kinder- und Jugendschutz-Ansprechperson benannt und nach Außen kommuniziert sein:
• Vertrauensvoll und niedrigschwellig erreichbar
• Geschult im Umgang mit Verdachtsfällen und Intervention
• Vermittlung zu externen Fachstellen bei Bedarf
Es wird empfohlen, mind. zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts zu benennen.
2. Erweitertes Führungszeugnis einholen (§ 72a SGB VIII)
Alle Personen, die im Verein regelmäßig Kinder und Jugendliche betreuen (z. B. Trainer*innen, Jugendleiter*innen), müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen – in der Regel alle fünf Jahre.
Wichtig:
• Die Einsichtnahme erfolgt durch eine beauftragte, geschulte Person.
• Die Dokumentation erfolgt datenschutzkonform (nur: „eingesehen am…“, kein Kopieren oder Aufbewahren).
• Dies ist gesetzlich vorgeschrieben bei einer Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern der Jugendhilfe.
3. Verpflichtende Selbsterklärung beim Vereinsbeitritt oder -einsatz
Neue Mitglieder (ab 14 Jahren), Übungsleiter*innen, Ehrenamtliche und Beschäftigte unterzeichnen eine Selbsterklärung:
• Anerkennung des Ehrenkodex
• Verpflichtung zur Einhaltung der Verhaltensregeln
• Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei Schutzmaßnahmen
Dies stärkt die gemeinsame Verantwortung und bietet Orientierung für angemessenes Verhalten.
4. Verankerung im Leitbild / in der Satzung
Schutz und Prävention sollten nicht allein in einem Projekt verankert sein, sondern Teil des Vereinsleitbilds oder sogar der Satzung werden – z. B. durch folgende Formulierung:
„Der Verein verpflichtet sich zur aktiven Prävention von Gewalt und Diskriminierung im Kinder- und Jugendsport. Die Entwicklung und Umsetzung eines Schutzkonzepts ist Bestandteil des Vereinslebens.“
5. Verlässliche Strukturen schaffen
Beispielsweise:
• Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft (Evaluation)
• Informationen sind leicht zugänglich (z. B. Website, Aushang)
• Neue Übungsleiter*innen werden bei Einstieg geschult - z.B. über die Basis-Schulung der sjsh