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UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) bildet die rechtliche Grundlage für die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen Leben. Auf dieser Seite wird die Konvention in Kürze erklärt und gezeigt, welche Bedeutung sie für die Inklusion im Sport hat.

Was ist die UN-BRK?

Die UN-BRK ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Es stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention ist am 13.12.2006 in Kraft getreten und wurde 2009 in Deutschland ratifiziert. Seitdem gilt sie für alle Bürger*innen unseres Landes. Sie ist ein wichtiger Meilenstein in der inklusiven Entwicklung der Gesellschaft. Die UN-BRK konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und stellt klar, dass sie ein uneingeschränktes und selbst­verständliches Recht auf Teilhabe besitzen. Das Schlagwort Inklusion hat in diesem Zusammenhang stark an Bedeutung gewonnen. Konkret bedeute es, dass sich die Gesellschaft und ihre Strukturen ändern müssen, um Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe zu ermöglichen.

Was sind die Ziele der UN-BRK?

Das wichtigste Ziel ist die Förderung der Teilhabe und Chancen­gleichheit von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Wichtig dabei ist, dass die UN-BRK keine Sonderrechte schafft, sondern die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen konkretisiert und spezifiziert. Teilhabe soll in allen Lebensbereichen selbstverständlich werden: Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Rehabilitation, Bildung, Beschäftigung, Freizeit, politische Partizipation, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung.

Welche Bedeutung hat die UN-BRK für den Sport?

Auch im Bereich Kultur und Freizeit nimmt die UN-BRK einen wichtigen Stellenwert ein. Artikel 30 wurde eigens für diesen Bereich verfasst. Er lautet: „Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“. Durch diesen Artikel soll die gleichberechtigte Teilhabe und Wahlmöglichkeit der Menschen gefördert werden. Das heißt, dass sich zum einen der Breitensport für Menschen mit Behinderungen öffnen und ihnen somit mehr Teilhabe ermöglichen soll. Zum anderen soll es auch weiterhin ein breit gefächertes Angebot an behinderungsspezifischen Sport- und Erholungsaktivitäten geben, um ihre Wahlmöglichkeiten zu stärken. Zusätzlich ist ein uneingeschränkter, barrierefreier Zugang zu den Angeboten und Dienstleistungen im Sport entscheidend.

Kontakt

Klaus Rienecker
Referent
Tel.: 0431 6486-230